Das Einstiegsgeld wird für maximal 24 Monate gezahlt. Die Höhe und die Bewilligung dieser Unterstützung hängt vom Fallmanager beim Arbeitsamt ab. Oft liegt der Betrag bei der Hälfte der bisherigen ALG II-Leistung. Der Maximalbetrag ist 100% der ALG II-Leistung. Grundsätzlich soll das Einstiegsgeld Deinen Lebensunterhalt sichern. Es kann aber auch zusätzlich genutzt werden um Anschaffungen für das Unternehmen zu finanzieren. Es ist sehr wichtig, dass Du Deine Geschäftsidee, Deine Qualifikation und den zu erwartenden Erfolg Deines Vorhabens gut präsentierst. Die Unterstützung eines Gründungsberaters kann hier sehr nützlich sein um unnötige Fehler zu vermeiden.
Eine weitere Fördermöglichkeit ist der Investitionszuschuss. Ein Zuschuss des Jobcenters für Sachgüter, die zur Aufnahme der Selbstständigkeit nötig sind, ist bis zu einer Höhe von 5.000,00 Euro möglich. Darüber hinausgehende Beträge sind als Darlehen möglich.
Sowohl für die Beantragung des Einstiegsgelds, als auch für den Antrag auf Investitionszuschuss benötigst Du einen aussagekräftigen Businessplan mit genauer Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplanung und einer Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für drei Jahre. Darüber hinaus musst Du einen Nachweis über kaufmännische und fachliche Kenntnisse erbringen und eine Fachkundige Stellungnahme vorlegen. Den Businessplan kannst Du selbst erstellen oder die Erstellung und Kalkulation zusammen mit einem Experten in Angriff nehmen.
Eine Fachkundige Stellungnahme erhältst Du bei Kammern wie IHK oder HWK, Steuerberatern oder Gründungsberatern gegen eine Bearbeitungsgebühr. Die Fachkundige Stelle prüft den Businessplan und die Zahlen, sowie Deinen Lebenslauf und Deine Qualifikationen auf Tragfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und die Erfolgsaussichten. Im Rahmen eines Gründercoachings erstellen wir die Fachkundige Stellungnahme ohne zusätzliche Kosten für Dich.
Den Businessplan kannst Du selbst erstellen oder einen Gründungsberater zur Unterstützung hinzu ziehen, der mit darauf achtet, dass die Anforderungen der Arbeitsagentur erfüllt werden.
Für einen Investitionszuschuss muss zusätzlich ausgeschlossen werden, dass andere Finanzierungsmöglichkeiten wie Bankkredite, öffentliche Förderdarlehen oder Bürgschaften als Alternativen möglich sind. In der Regel ist eine Finanzmittelbeschaffung aus ALG II heraus sehr schwierig. Im Rahmen des Zahlenteils eines Businessplans sollten auch alle Finanzierungsmöglichkeiten und -alternativen durch den Gründer oder Gründungsberater geprüft werden.
Wenn Du ALG II beziehst ist das Gründungsdatum nicht entscheidend. Du kannst beim Bezug von ALG II nebenher ohne zeitliche Begrenzung arbeiten. Diese Arbeit kann auch im Rahmen einer Selbstständigkeit erfolgen. Allerdings führen alle Einnahmen auch zur Absenkung Deines Leistungsanspruchs. Wenn Du also große Gewinne erwirtschaftest, dann bleibt von Deiner Unterstützung durch den Jobcenter nicht mehr viel übrig. Allerdings kannst Du abgesichert nebenher Deine Selbstständigkeit aufbauen und bist nach unten hin immer abgesichert.
Du kannst Dich selbstverständlich auch unabhängig von der Gewährung eines Gründungszuschusses jederzeit Selbstständig machen. Wenn Du von Deinem Vorhaben überzeugt bist und auch ohne Starthilfe ein erfolgreiches Business aufbauen willst, dann ist dies immer möglich.
Die Unterstützung Deines Gründungsvorhabens durch Deinen Sachbearbeiter ist sehr wichtig. Wenn er Deine Bemühungen duldet und unterstützt, dann ist der erste Schritt getan. Bei der Überzeugungsarbeit und den richtigen Argumenten hilft eine gute Vorbereitung. Unsere Experten können hier mit Tipps und Erfahrungsberichten ebenfalls eine gute Unterstützung sein.
Geförderte Gründercoachings helfen Dir bei der Erstellung eines Businessplans, helfen Dir bei der Planung eines erfolgreichen Geschäftsmodells und klären mit Dir alle Fragen zur Antragsstellung und allen Fördermöglichkeiten.
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