Bei Beendigung der Arbeitslosigkeit und des Leistungsbezugs von ALG I durch Aufnahme einer Selbstständigkeit kann bei der Arbeitsagentur der Gründungszuschuss beantragt werden. Die Selbstständigkeit muss als neuer Haupterwerb aufgenommen werden.
Voraussetzung ist, dass zum Tag der Antragsstellung und Gründung noch ein Leistungsanspruch von mindestens 150 Tagen besteht.
Die Zahlung des Gründungszuschusses ist in zwei Phasen unterteilt. Insgesamt beträgt die maximale Förderdauer 15 Monate. In der ersten Phase erhältst Du 6 Monate lang Dein bisheriges Arbeitslosengeld zur Deckung Deines Lebensunterhalts und einen weitere zusätzliche Pauschale in Höhe von 300,00 Euro für die Sozialversicherung. Wenn Du also beispielsweise 1.300,00 Euro Arbeitslosengeld 1 bekommen hast, liegt die monatliche Zahlung des Gründungszuschusses in dieser Phase bei 1.600,00 Euro. In der zweiten Phase kann für weitere 9 Monate ein Zuschuss für die Sozialversicherung beantragt werden. Die Zahlung liegt dann noch bei 300,00 Euro monatlich. Der Gründungszuschuss ist komplett steuerfrei.
Um einen Gründungszuschuss zu erhalten, musst Du der Arbeitsagentur dein Gründungsvorhaben vorstellen und nachweisen, dass Du über die fachlichen Voraussetzungen verfügst und Deine Existenzgründung erfolgversprechend ist. Dies machst Du durch die Vorlage eines Businessplans mit aussagekräftigem Zahlenteil und einer Fachkundigen Stellungnahme.
Den Businessplan kannst Du selbst erstellen oder einen Gründungsberater zur Unterstützung hinzu ziehen, der mit darauf achtet, dass die Anforderungen der Arbeitsagentur erfüllt werden.
Eine Fachkundige Stellungnahme kannst Du bei Kammern wie IHK oder HWK, Steuerberatern oder Gründungsberatern gegen eine Gebühr erstellen lassen. Nach Prüfung Deines Businessplans wird Dir die Tragfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und der zu erwartende Erfolg Deiner Geschäftsidee bescheinigt. Im Rahmen von unseren Einzelcoachings zur Existenzgründung erstellen wir auch ohne zusätzliche Kosten die benötigte Stellungnahme für Dich.
Erfolgt trotz aller Vorbereitung eine Ablehnung, so gibt es die Möglichkeit einen Einspruch einzulegen, Nachbesserungen vorzulegen oder im Extremfall zu klagen. Auch hier stehen Dir unsere Gründungsberater mit Einschätzungen und Tipps zur Seite.
Du kannst Dich selbstverständlich auch unabhängig von der Gewährung eines Gründungszuschusses jederzeit Selbstständig machen. Wenn Du von Deinem Vorhaben überzeugt bist und auch ohne Starthilfe ein erfolgreiches Business aufbauen willst, dann ist dies immer möglich.
Ein Gründungszuschuss kann grundsätzlich mehrfach beantragt werden, wenn eine neue Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit aufgenommen wird. Hier muss das Ende der letzten Förderung jedoch mindestens 24 Monate zurückliegen.
Geförderte Gründercoachings helfen Dir bei der Erstellung eines Businessplans, helfen Dir bei der Planung eines erfolgreichen Geschäftsmodells und klären mit Dir alle Fragen zur Antragsstellung und allen Fördermöglichkeiten.
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