Der Gründerzuschuss wird vom Arbeitsamt an Gründer gezahlt, die durch eine Existenzgründung ihre Arbeitslosigkeit beenden möchten. Voraussetzung für die Beantragung ist ein Anspruch auf ALG 1, der noch mindestens 150 Tage lang besteht, wenn der Antrag gestellt wird und die Gründung stattfindet. Zur Antragstellung sind neben Lebenslauf auch ein aussagekräftiger Businessplan mit Kalkulation, sowie eine Fachkundige Stellungnahme notwendig. Wir unterstützen Dich gerne bei der Beantragung und bei der Erstellung der benötigen Unterlagen. Für Arbeitslose mit Anspruch auf ALG II wird statt dem Gründungszuschuss das Einstiegsgeld gezahlt.
Der Existenzgründungszuschuss wird für Empfänger von ALG 1 gezahlt. Empfänger von ALG 2 bekommen Einstiegsgeld. Die Hauptförderung wird in den ersten 6 Monaten der Existenzgründung gezahlt. Hier werden monatlich das volle Arbeitslosengeld I als Grundförderung und zusätzlich weitere 300,00 Euro gezahlt. Im Anschluss ist es möglich mit einer Nachförderung um weitere 9 Monate zu verlängern. In dieser Phase werden allerdings lediglich die 300,00 Euro pauschal gezahlt. Beide Förderungen sind Ermessensentscheidungen des Sachbearbeiters und steuerfrei.
Es ist immer möglich, dass ein Antrag abgelehnt wird. Im Falle einer Ablehnung ist es wichtig einzufordern, dass der Antrag schriftlich abgelehnt wird. Nach Erhalt der schriftlichen Ablehnung besteht die Möglichkeit Einspruch oder eine Klage einzulegen. Ein Gründungsberater kann Ihnen hier bei der Bewertung und Vorbereitung helfen.
Es ist eine "Ermessens-Entscheidung" des jeweiligen Sachbearbeiters, ob ein Zuschuss genehmigt wird oder nicht. Oft werden Gründungswillige abgewimmelt und behauptet, dass die Chancen für eine Förderung schlecht stehen. Es gibt immer mehr Antragssteller, als Gründer, denen ein Zuschuss bewilligt wird. Eine Antragsstellung lohnt sich jedoch fast immer. Wir erreichen bei den von uns betreuten Grüdungen eine sehr hohe Bewilligungsquote. Wichtig ist eine gute Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Sachbearbeiter und die passenden Argumente. Hier kann auch die Vorbereitung des Gespräches zusammen mit einem Gründungsberater die Chancen erhöhen.
Eine weitere Fördermöglichkeit bei der Gründung aus ALG II ist der Investitionszuschuss des Jobcenters für Sachgüter, die zur Aufnahme der Selbstständigkeit benötigt werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 5.000,00 Euro. Darüber hinausgehende Beträge sind als Darlehen möglich.
Wer aus der Arbeitslosigkeit gründen will, kann Fördermittel bekommen und sich kostenlos bis zu 75,00 Stunden in einem Einzelcoaching beraten lassen. In diesen Maßnahmen erfolgt eine individuelle Unterstützung auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Die Gewährung einer solchen Unterstützung ist eine Ermessenentscheidung des Sachbearbeiters, die jedoch mit guter Vorbereitung meistens befürwortet wird. Wir unterstützen gerne dabei, den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zu beantragen.
Ein Businessplan kann viele Zielgruppen und unterschiedliche Anforderungen haben. Die wichtigste Zielgruppe ist der Gründer selbst, der seine Geschäftsidee nochmal verfeinern, vertiefen und auf die Probe stellen will. Bei mehreren Gründern kann man so auch mit mehreren Geschäftspartnern gemeinsam einen Businessplan erarbeiten.
Weitere wichtige Zielgruppen sind Investoren, Förderbanken oder Geldgeber jeder Art. Um Förderungen wie den Gründungszuschuss zu bekommen, sind Arbeitsämter die wichtigste Zielgruppe. Zur Prüfung und Beurteilung des Vorhabens können auch Kammern, Behörden, Netzwerke, Kooperationspartner uvm. ein Interesse an dem Businessplan haben.
Je nach Zielgruppe wird der Businessplan mit unterschiedlichen Schwerpunkten und in unterschiedlicher Aufbereitung erstellt. Mehrere Zielgruppen können zum Teil auch unterschiedliche Businesspläne erfordern.
Oft muss ein Geschäftsmodell in einer Präsentation kurz und knackig vorgestellt - gepitched - werden. Ein Pitch Deck ist eine besonders eindrucksvoll und gut aufbereitete Vorstellung der Geschäftsidee.
In der Kürze liegt die Würze, aber auch die besondere Herausforderung. Wichtige Regeln für den Aufbau sind einzuhalten und gängige Fehler zu vermeiden. Es gilt Standards einzuhalten, aber trotzdem individuell und passend auf die Zielgruppe einzugehen.
Unsere erfahrenen Berater unterstützen gerne bei der Erstellung eines professionellen Pitch Decks.
Empfänger von Arbeitslosengeld 2 erhalten statt dem Gründungszuschuss das Einstiegsgeld. Dieses wird für maximal 24 Monate gezahlt. Die Höhe des Einstiegsgelds wird vom Fallmanager individuell festgelegt und soll primär den Lebensunterhalt des Gründers während der Anlaufphase der Selbstständigkeit sichern. Es können auch Anschaffungen für das Unternehmen mit dem Einstiegsgeld finanziert werden. Aufgrund der Ermessensentscheidung ist eine gute Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Sachbearbeiter sehr wichtig. Gründungsberater können hier unterstützen und dabei helfen, dass wichtige Punkte übersehen werden.